Nationaler CO2-Handel Auswirkungen für Gashändler und Stadtwerke

Mit dem 01.01.2021 beginnt der nationale Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten für die Bereiche, die bislang nicht durch den Europäischen Emissionshandel ETS erfasst wurden. Dies betrifft im Wesentlichen den Verkehr und den Wärmesektor. Verantwortlich sind die Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen wie Kohle, Erdöl oder Erdgas. Dies betrifft beim Erdgas vor allem die kommunalen Stadtwerke und Lieferanten.

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Während beim Erdöl bereits in der Raffinerie die zu erwartenden
Emissionen erfasst und bewertet werden können, ergibt sich bei den Lieferwegen
der Kohle eine komplexe und ineinander verschachtelte Struktur, die durch die
verantwortlichen Behörden erst in den kommenden Monaten bewertet werden kann. Ganz
anders hingegen stellt sich das Bild bei dem Energieträger Erdgas dar. Hier
sind ab Januar alle Gashändler und Lieferanten aufgefordert, die durch das
Gesetz beschriebenen Auflagen zu erfüllen. Sie müssen sich bei der
Prüfungsbehörde anmelden, ein Monitoring aufbauen und sich entsprechend ihrer
Liefermengen mit Zertifikaten eindecken. Nach unseren Schätzungen betrifft dies
rund 8.000 Einzelbetriebe in Deutschland. Darunter sind auch alle kommunalen Stadtwerke,
die Gas an Endkunden liefern.

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